Ruhezeiten
Ruhezeiten im Verein und somit ist es nicht gestattet:
Werktags (Montag bis Samstag) zwischen 13:00 -15:00 Uhr und 20:00 - 07:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig Tätigkeiten, die die Ruhe unbeteiligter Personen wesentlich stören durchzuführen.
Zu den Störungen zählen insbesondere auch:
- der Betrieb von Rasenmähern und von motorbetriebenen Gartengeräten sonstiger Art, 2. der Betrieb von motorbetriebenen Handwerksgeräten, wie Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen, Pumpen, u.a.,
3. Hämmern, Holzhacken,
4.das Ausklopfen von Polstermöbeln und Matratzen
5.Beschallung mit diversen Radioanlagen (über Zimmerlautstärke freut sich Euer Nachbar auch außerhalb der Ruhezeiten)*